Ausgabe Nr. 3/2019

 

 

Themenheft: "Informalisierung des Strafrechts"

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Inhalt

 

Editorial: Informalisierung des Strafrechts

Boris Burghardt und Tobias Singelnstein

 

Informalisierung der Strafjustiz - Begriff, Begründung und Kritik

Boris Burghardt

Der Beitrag untersucht die Berechtigung der verbreiteten Kritik an einer Informalisierung der Strafjustiz. Dabei werden zunächst begriffliche Unschärfen herausgearbeitet: In der Literatur bleibt letztlich unklar, was eine Entwicklung in den strafjustiziellen Entscheidungsstrukturen zu einem Phänomen der Informalisierung macht und mithin auf welche Entwicklungen sich der Begriff erstreckt. Zugleich lassen sich gegenläufige Entwicklungen benennen, die als Formalisierung der Strafjustiz verstanden werden können. Sodann werden gemeinsame Argumentationslinien für die Begründung der Informalisierung einerseits und für ihre Kritik andererseits herausgearbeitet. Dabei zeigt sich, dass die Kritik durchaus berechtigt ist, aber ihrerseits auf der – in tatsächlicher Hinsicht zunehmend brüchigen und dennoch unverzichtbaren – Prämisse beruht, dass gesetzgeberische Entscheidungen eine größere Gewähr für ihre inhaltliche Richtigkeit nach normativen Maßstäben bieten als Entscheidungen der Strafjustiz.

 

Die Informalisierung der strafprozessualen Verfahrenserledigung als Ausdruck einer ambivalenten Rekonfiguration strafrechtlicher Sozialkontrolle

Jana Berberich und Tobias Singelnstein

Wie das System strafrechtlicher Sozialkontrolle einer Gesellschaft ausgestaltet, wie also Kriminalität im Kriminalisierungsprozess hergestellt wird, hängt nicht nur von den Regelungen des materiellen Strafrechts ab. Mindestens genauso bedeutsam ist, wie diese Regelungen in der Praxis angewendet und umgesetzt werden, was durch das Strafverfahrensrecht bestimmt wird. Vor diesem Hintergrund untersucht der Beitrag Veränderungen in der Praxis der Erledigung von Strafverfahren durch die Strafverfolgungsbehörden in den vergangenen Jahrzehnten. Im Zentrum der Betrachtung stehen Formen der informellen Verfahrenserledigung, die in diesem Zeitraum erheblich an Bedeutung gewonnen haben. Deren Entwicklung wird empirisch aufbereitet und sodann als Bestandteil eines grundlegenden Wandels im System nicht nur strafrechtlicher Sozialkontrolle analysiert.

 

Verständigung als gelungene Strategie im Umgang mit Informalisierungstendenzen im Strafverfahren?

Charlotte Schmitt-Leonardy

Verständigungen im Strafverfahren stehen immer noch für einen negativen Trend zur Informalisierung. Eine Abkürzung der extensiven Tatsachenermittlung einer umfassenden Beweisaufnahme mittels einer Absprache der Verfahrensbeteiligten über den Ausgang des Strafverfahrens passt auf den ersten Blick nicht in den klassischen Strafprozess. Und doch scheint die konsensuale Verfahrensbeendigung das Strafverfahren heute mehr als das Urteil nach einer streitigen Hauptverhandlung zu prägen. Der Beitrag geht der Frage nach, ob bestehende Informalisierungstendenzen durch die Einführung des Instituts der Verständigung angemessen adressiert wurden und welche Aspekte bei dem Versuch der Implementierung des Konsensgedankens in das deutsche Strafverfahrensrecht immer noch problematisch sind.

 

Restorative & Transformative Justice – Abschaffung, Informalisierung oder Reformalisierung des Strafrechts?

Gaby Temme

Die Kritik am Strafrecht sowohl aus strafrechtswissenschaftlicher als auch aus kriminologischer Perspektive führt zu der Frage, ob eine Abschaffung des Strafrechts sinnvoll sein könnte. Als Alternativen werden in diesem Zusammenhang Restorative und Transformative Justice diskutiert. Mittlerweile haben sich Modelle, die unter Restorative Justice firmieren, im deutschen Strafrecht normativ und in der Praxis manifestiert. Inwieweit dies zu einer Informalisierung des Strafrechts führt und gegebenenfalls seine Abschaffung einleitet, wird im vorliegenden Beitrag näher diskutiert.

 

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